Lernen am Modell
Grundsätzliches/Voraussetzungen
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung stellt der Familienstützende Dienst ein längerfristiges Hilfeangebot dar. Durch den Einsatz von erfahrenen Erzieherinnen wird eine Hilfe angeboten, die nah und alltagspraktisch in den Familien arbeitet. Besondere Überforderungs- und Belastungssituationen können es erforderlich machen, dass der Familienstützende Dienst (FSD) tätig wird.
Gesetzliche Grundlagen
Die Hilfe des Familienstützende Dienstes basiert auf dem § 27 des Kinder - und Jugendhilfegesetzes (KJHG).
Zielgruppe
Der Einsatz des Familienstützenden Dienstes erfolgt bei unterschiedlichen Zielgruppen:
- Familien mit Kindern von 0 Jahren aufwärts.
- Eltern, die mit der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder überfordert sind.
- Frauen, die in jungen Jahren Mütter werden.
- Eltern, die mit den Kindern und dem Haushalt überfordert sind.
- Familien in besonderen Lebenslagen, wie z.B. durch den Tod eines Elternteiles.
Rahmenbedingungen
Mit Hilfe einer Erzieherin werden durch intensive Begleitung und Unterstützung der Eltern Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung geübt und probiert. Eltern werden darin unterstützt, die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erkennen und adäquat darauf einzugehen. In der Regel ist die Hilfe längerfristig angelegt. Die Intensität der wöchentlichen Betreuungszeit kann von 3 – circa 20 Stunden wöchentlich variieren und ist vom Hilfebedarf der Familie abhängig.
Die ersten drei Monate dienen der Fachkraft als Diagnosephase, zum Beziehungsaufbau und Kontaktanbahnung zu allen Beteiligten, Sammeln von Informationen und Erfassen einer Problemanalyse. Ebenso wird im Rahmen der Diagnosephase geprüft, ob es sich um die passende Hilfe handelt.
Ablauf der Hilfe
Das Jugendamt wendet sich an den Caritasverband für erste Vorinformationen und zur Anfrage sowie zur Auswahl der geeigneten Hilfeform oder Fachkraft. Nach Bedarf kann ein Informationsgespräch mit der Familie und dem Familienstützenden Dienst vereinbart werden. Offiziell beginnt die Hilfe des Familienstützenden Dienstes mit dem Hilfeplangespräch, in dem neben der Vorgeschichte und aktuellen Problematiken Ziele festgelegt werden. Danach folgen nach Absprache regelmäßige Kontakte in der Familie.
Zu Beginn der Hilfemaßnahme geht es um einen gegenseitigen Beziehungsaufbau. Im Rahmen der Hilfemaßnahme werden klienten-, ressourcen- und lösungsorientiert aktuelle Problematiken und Ziele erfasst und bearbeitet. Im Verlauf der Hilfe werden die Ziele überprüft, modifiziert und gemeinsam neu vereinbart.
Nach Ablauf der dreimonatigen Diagnosephase findet ein weiteres Hilfeplangespräch mit der Familie, dem Jugendamt, unter Umständen andere Beteiligte und dem Caritasverband statt. Weitere Hilfeplangespräche finden in der Regel alle sechs Monate statt. In besonderen Fällen können die Abstände auch kürzer sein.
Inhalte und Ziele
„Lernen am Modell“
Die Grundidee des Familienstützenden Dienstes ist das „Lernen am Modell“. Durch das praktische Vormachen und Mithelfen von erzieherischen Fachkräften werden Eltern bei den Themen Erziehung und Versorgung ihrer Kinder unterstützt, bei Bedarf in Fragen der Haushaltsführung beraten und in der Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten und Behörden unterstützt.
Die Arbeit des Familienstützenden Dienstes kann sich auf unterschiedliche Themen beziehen:
Bereich Gesundheit:
- medizinische Versorgung der Kinder.
- Anregung zu einer ausgewogenen Ernährung.
- Anregung zu einer angemessenen medizinischen Versorgung.
- Anleitung in der Pflege und Versorgung der Kinder (z.B. Anleitung zur Sauberkeitserziehung).
Sozioökonomischer Bereich:
- Anleitung in finanziellen und wirtschaftlichen Fragen
- Unterstützung bei der Entwicklung eines geregelten Tagesablaufes
- Unterstützung im Umgang mit Behörden
- Unterstützung bei der Inanspruchnahme anderer Hilfen
- Anleitung und Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Kontaktaufbau zu Lehrern und Erziehern
Erziehungsbereich:
- Wahrnehmung von kindlichen Bedürfnissen
- Begleitung und Unterstützung bei den Hausaufgaben
- Unterstützung im Aufbau und in der Umsetzung von Regeln und Vereinbarungen im Erziehungsalltag
- Unterstützung bei dem regelmäßigen Besuch von Schule, Kindergarten oder therapeutischen Einrichtungen
- Das Nahebringen von emotionaler Wärme als Grundbedürfnis des Menschen
- Vorbeugung von Überforderungssituationen im (Erziehungs-) Alltag
- Unterstützung einer konsequenten und grenzsetzenden erzieherischen Haltung
- Kindgerechte Spielangebote innerhalb des Familienalltags
Problemlagen
Folgende Problemlagen können vorliegen:
- Kinder entziehen sich zunehmend dem Einfluss ihrer Eltern.
- Psychisch belastete Mütter oder Väter
- Belastete Eltern - Kind -Beziehungen.
- Entwicklungsverzögerte Kinder und anderes.
Methoden
- Gespräche zur Kontaktanbahnung, Anamnese, Hilfeplanverfahren mit Zielformulierung aller Beteiligten.
- Ressourcenorientierung - Ressourcen der Beteiligten werden aktiviert, aufgebaut und gestärkt.
- Familiengespräche - Einzelgespräche
- Praktische Anleitung durch Lernen am Modell.
- Durchführung und Begleitung von Freizeitmaßnahmen
- Systemischer Ansatz durch Vernetzung mit dem Sozialraum und mit anderen Institutionen, Bezugspersonen aus dem Umfeld des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen. Die Fachkraft stellt dazu die Kontakte her und begleitet diese.
- Alle Mitarbeiter sind eingebunden im Team des ambulanten erzieherischen Dienstes und es erfolgen regelmäßige, gemeinsame Teamsitzungen, kollegiale Fallberatung - Fallaustausch und Besuch von fachrelevanten Fortbildungsveranstaltungen.
Dauer und Ziele der Hilfe orientieren sich immer an der individuellen Lebenssituation der Familie und werden bei der Hilfeplanung mit dem Jugendamt, den Beteiligten und der erzieherischen Fachkraft vereinbart und schriftlich festgehalten.